ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

OM PropTech GmbH
Humboldtstraße 25a, 21509 Glinde
- nachfolgend Immomento genannt -

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Immonento und dem Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Technologien, die unter der Marke Immomento (u.a. über das Portal https://immomento.de) angeboten werden - nachfolgend Dienstleistungen genannt -, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Immomento in ihrer zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Immomento stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

Vertragsgegenstand

Immonento bietet und vermittelt Maklern und Immobilienunternehmen Technologien und Dienstleistungen zur Visualisierung und Vermittlung von Immobilien bzw. Dienstleistungen mit Immobilienbezug. Ein Überblick über die Leistungen von Immonento ist unter https://immomento.de/produkte abrufbar. Die Dienstleistungen und Angebote von Immonento richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Sämliche Dienstleistungen und Angebote, die über das Portal https://immomento.de angeboten werden, sind unverbindlich. Gleiches gilt für ausgewiesene Liefer- oder Leistungsfristen. Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrags ab. Kann Immomento die vom Kunden ausgewählte Dienstleistung oder das ausgewählte Produkt vorübergehend nicht erbringen bzw. liefern, so teilt Immomento dem Kunden dies unverzüglich mit. Kann die Dienstleistung dauerhaft nicht erbracht bzw. das Produkt geliefert werden, sieht Immomento von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

Soweit die vertraglich vereinbarte Leistung die Herstellung eines werkvertraglichen Erfolgs beinhaltet, unterliegt der Vertrag dem Werkvertragsrecht. Die Regelungen der §§ 631 ff. BGB finden ergänzend Anwendung. Immomento ist berechtigt, die Dienstleistungen durch Dritte erfüllen zu lassen.

Preise, Vorschuss, Zahlungsmodalitäten und Verzug

Sämtliche Preise und Nutzungsentgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Immomento ist bei einem Auftragswert bis EUR 1.000,00 berechtigt, einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100%, im Übrigen bis zu 50% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zu leisten. Maßgeblich ist die Gutschrift der vollständigen Zahlungssumme auf dem Konto von Immomento.

Im Verzugsfall hat der Kunde Immomento Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Immomento nicht aus. Beinhaltet die vertraglich vereinbarte Dienstleistung die Überlassung der Software bzw. von (Web-)Speicherplatz, behält sich Immomento vor im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden, den Zugang zu den Dienstleistungen zu sperren.

Überlassung der Software, Hosting

Soweit Immomento gegenüber dem Kunden zur entgeltlichen Überlassung der Software bzw. von (Web-)Speicherplatz ("Hosting") verpflichtet ist, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungen über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden sind. Daher können Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Dienstleistungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von Immomento liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von Immomento handeln, von Immomento nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen von Immomento haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Leistungen haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der Leistung.

Immomento bzw. vertraglich verbundene Drittuntenehmen führen an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zweck kann Immomento Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Immomento wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, zur Nebenzeit durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird Immomento den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung der Beseitigung bereits eingetretene Unterbrechungen nicht verzögern würde.

Für die Einrichtung und Aufrechterhaltung der erforderlichen Infrastruktur ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, seine Infrastruktur so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die Immomento zur Erbringung seiner Dienstleistungen einsetzt, beeinträchtigt werden. Immomento kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Serversysteme beeinträchtigt wird.

Der Kunde ist verpflichtet, die Software bzw. den (Web-)Speicherplatz nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zu verwenden. Es ist nicht gestattet, die Dienstleistungen von Immomento für oder im Zusammenhang mit Handlungen zu gebrauchen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen (z.B. marken-, patent-, urheber-oder persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte, Inhalte pornographischer oder extremistischer Natur) verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich, Immomento von sämtlichen Ansprüchen Dritter durch eine von ihm begangene Rechtsverletzung oder sonstiges vertragswidriges Nutzungsverhalten freizustellen und im Streitfalle die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Immomento behält sich vor, seine Dienstleistungen bei Verstößen umgehend nach Kenntniserlangung einzustellen, insbesondere, den Zugriff mit sofortiger Wirkung zu sperren.

Für die Datensicherung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, insbesondere in regelmäßigen Abständen angemessene Backups der Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Immomento übernimmt keine Datensicherungsgarantie.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde versichert, dass er Unternehmer ist. Natürliche Personen versichern, volljährig und voll geschäftsfähig zu sein.

Soweit eine Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, hat der Kunde Immomento durch aktive Mitwirkungshandlungen zu unterstützen. Hierzu kann Immomento dem Kunden eine angemessene Frist setzen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgemäß nach, verlängern sich ggf. vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Ist die Herstellung des Erfolgs aus den vorgenannten Gründen nicht mehr möglich, kann Immomento den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall bleibt der Kunde zur vereinbarten Vergütung vollumfänglich verpflichtet. Die Vorschrift des § 649 Satz 2 BGB findet entsprechende Anwendung.

Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren. Er ist ferner verpflichtet, Immomento unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte bekannt sind, dass sein Kundenzugang von Dritten missbraucht wird bzw. wurde.

Rechteübertragung

Soweit Immomento für den Kunden urheberrechtsfähige Werke (z.B. Lichtbilder, Luftaufnahmen, Exposé-Broschüren, Grundrisse etc.) herstellt, räumt Immomento dem Kunden mit Übergabe das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht ein, die Werke in jeder bekannten urheber- und leistungsschutzrechtlichen Art zu nutzen. Insbesondere ist der Kunde berechtigt, das Werk zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und zu lizensieren. Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die vereinbarte Verfügung vollumfänglich beglichen hat.

Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Laufzeit, Kündigung

Soweit für Dienstleistungen von Immomento eine bestimmte Laufzeit vereinbart ist, endet die Leistungspflicht mit Ablauf der Laufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im diesem Fall ist Immomento berechtigt, den Zugriff zu Dienstleistungen bzw. zum (Web-)Speicherplatz mit sofortiger Wirkung zu sperren.

Stornierung

Für Foto- und Videoshootings, die vier oder mehr Werktage vor dem gebuchten Termin storniert werden, fallen keine Kosten an. Wird zwischen 48 Stunden und vier Werktagen vor dem Termin storniert, fallen 50% der Kosten an, bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden 100% des vereinbarten Betrags berechnet.

Bei allen anderen Dienstleistungen und Produkten wird bei Stornierung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Haftung von Immomento

Immomento haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecksnotwendig ist.

Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet Immomento nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Im Übrigen schließt Immomento eine Haftung aus. Der Kunde ist für die Pflege und Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Immomento ist auch nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Informationen, insbesondere Grundrisse, Maße oder Objektdaten auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit hin zu prüfen. Immomento weist den Kunden zuletzt darauf hin, dass auch im Zusammenhang mit dem Zugang zum Rechtstexte-Generator eine individuelle rechtliche Prüfung oder Beratung nicht Bestandteil der Dienstleistungen ist.

Referenzklausel

Immomento behält sich vor, den Kunden in Firmenbroschüren und Internetauftritten als Referenz anzugeben. Immomento behält sich ferner vor, auf Kundenprojekte zu Präsentationszwecken zu verlinken. Hiergegen steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu.

Vertraulichkeit

Die Parteien vereinbaren, über sämtliche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind.

Hinweise zur Datenverarbeitung, Datenschutz

Immomento misst dem Schutz der Privatsphäre des Kunden höchste Bedeutung zu. Die Verarbeitung aller Daten, die dem Anbieter zur Verfügung gestellt werden, geschieht ausschließlich unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) sowie aller sonstigen in den Mitgliedstaaten der EU geltenden Datenschutzgesetze bzw. Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, die unter https://immomento.de/datenschutz abrufbar ist.

Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen Immomento und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Immomento der Sitz von Immomento. Das Recht von Immomento, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.


- ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN -